SERVICE FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER 69
ADRESSE UND KONTAKTDATEN VON BEHÖRDEN:
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59817 Arnsberg
Telefon: 02931 820
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Agentur für Arbeit
Körnerstraße 98–100, 58095 Hagen
Telefon: 0800 4555500
zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 930
verwaltung@en-kreis.de
www.enkreis.de
IT.NRW – Landesbetrieb Information
und Technik Nordrhein-Westfalen
Mauerstraße 51, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 944901
internet-redaktion@it.nrw.de
www.it.nrw.de
JobCenter EN
Regionalstelle Wetter/Herdecke
Kirchplatz 8, 58313 Herdecke
Telefon: 02335 8454189
jobcenter-herdecke@en-kreis.de
www.jobcenter-en.de
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon: 0251 23760
info@lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de
Polizei NRW
Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 87101
oeffentlichkeitsarbeit@mik.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Polizeiwache Wetter
Kaiserstraße 175, 58300 Wetter
Telefon: 02335 91667000
Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen
Telefon: 0201 20690
www.metropoleruhr.de
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kaiserwerther Straße 199 –201
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 45871
info@kommunen-in-nrw.de
www.kommunen-in-nrw.de
Südwestfälische Industrie- und
Handelskammer zu Hagen
Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
Telefon: 02331 3900
sihk@hagen.ihk.de
www.sihk.de
GLEICHE CHANCEN FÜR FRAUEN UND MÄNNER
Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die rechtlichen Grundlagen
für die Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten
(GLB) ergeben sich aus
dem Grundgesetz, dem
Landesgleichstellungsgesetz
und der Gemeindeordnung
NRW. Der Verfassungsauftrag
soll durch die Arbeit der GLB vorangetrieben
werden und lautet:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frau
und Mann und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin (Artikel 3
Absatz 2 Grundgesetz).
Der Auftrag
Die GLB wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen
der Stadt mit, welche die Belange
von Frauen berühren oder Auswirkung auf
die Gleichberechtigung von Frau und Mann
und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten
Stellung in der Gesellschaft haben
(§ 5 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW).
Die GLB zeigt auf kommunaler Ebene Benachteiligungen
von Frauen auf, entwickelt
Strategien zu deren Abbau, arbeitet daran,
nachhaltige gleichstellungspolitische Strukturen
in der Kommune aufzubauen und zu
stabilisieren.
Sie will dazu beitragen, dass Frauen und
Männer die Familienpflichten gemeinsam
wahrnehmen, die gleichen Chancen auf
dem Arbeitsmarkt haben und dass Frauen
eine eigene Existenzsicherung aufbauen
können.
Für wen arbeitet eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die GLB ist für die Bürgerinnen und Bürger
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtverwaltung tätig.
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